Schulbegleitung
Wir bieten zusätzlich zu unseren bisherigen Leistungen Eingliederungshilfe nach §35a i.V. mit §27 Abs. 2 SGB VIII sowie §112 SGB IX.
Durchgeführt von Pädagogischen Fachkräften und individuell an den Förder- und Hilfebedarf des Kindes angepasst.
Ambulante Hilfe
Wir bieten in diesem Bereich:
Sozialpädagogischer Familienhilfe
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Erziehungsbeistandschaft
Betreutes Wohnen
Aufnahme erfolgt in der Regel ab 17 Jahren über den allgemeinen sozialen Dienst im zuständigen Jugendamt.
Betreut werden die Jugendlichen durch pädagogische Fachkräfte nach dem Modell der Bezugsbetreuung.