Ambulante Hilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH):

§31 SGB VIII

Das bedeutet, pädagogische Fachkräfte unterstützen die ganze Familie:

  • begleitend und beratend bei ihren Erziehungsaufgaben
  • bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
  • bei der Lösung von Konflikten und Krisen
  • im Kontakt mit Ämtern und Institutionen

 

Zu wöchentlich vereinbarten Terminen kommen die Fachkräfte in die Familie und gemeinsam mit allen Beteiligten wird an den zuvor festgelegten Hilfeaufträgen (im Hilfeplangespräch) gearbeitet.

Die Hilfe ist langfristig angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

In Loco kann mit Pädagogischen Fachkräften in Familien arbeiten, die Farsi, Dari oder Türkisch sprechen.

Bei Familien mit Migrationshintergrund ist uns die Vermittlung eines Verständnisses für Rechte und Pflichten wichtig, die mit einem Leben in Deutschland verbunden sind und die Kinder zu unterstützen, zwischen und mit den Kulturen ihren Weg zu finden: Im Sinne von  Integration, Partizipation in der Gesellschaft, sowie Hilfe zur Selbsthilfe.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung:

§35 SGB VIII

Mit Kreativität, Einfühlungsvermögen und pädagogischer Fachkompetenz werden die Ziele aus dem Hilfeplan gemeinsam mit dem jungen Menschen umgesetzt.

Erziehungsbeistandschaft:

§30 SGB VIII

Erziehungsbeistandschaft als Hilfe zur Erziehung ist schwerpunktmäßig auf die Bedürfnisse des jungen Menschen ausgerichtet und findet sowohl im als auch außerhalb des häuslichen Umfelds statt. Gründe können Entwicklungs- oder Verhaltensprobleme, schulischen Probleme im Leistungs- und Sozialverhalten oder die Förderung der Verselbständigung sein. Der Lebensbezug zur Familie soll erhalten bleiben und das soziale Umfeld wir miteinbezogen.

 

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